Jegliche Verwaltungs-, Kopier-, Reise- und Aufenthaltskosten in Namibia werden privat getragen. Alle Arbeit geschieht ehrenamtlich. Der Hoachanas-Children-Fund ist seit 2002 eine Unterabteilung der Deutsch-Namibischen-Gesellschaft e.V. (DNG).
Die Finanzämter erkennen für Spenden bis zur Höhe von 300 € den Einzahlungsbeleg der Bank als Nachweis für die Steuererklärung an.
Hier können Sie den Freistellungsauftrag öffnen und dem Bankbeleg für das Finanzamt beifügen.
Für Spenden über 300 € stellt die DNG Zuwendungsbescheinigungen (früher: Spenden- bescheid) aus. Bitte geben Sie auf der Überweisung Ihre Anschrift an, damit die Bescheinigung verschickt werden kann.